Allgemeines
Das Wahlamt hat die Aufgabe die Wählerlisten der Gemeinde zu führen. In die Wählerlisten werden alle in der Gemeinde ansässigen Bürger eingetragen, die das aktive Wahlrecht haben.
Das aktive Wahlrecht haben alle volljährigen italienischen Staatsbürger, sofern keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen. Für Regional- bzw. Landtagswahlen in der Region Trentino-Südtirol müssen die Wähler außerdem seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in der Region ansässig sein. Für das aktive Wahlrecht in der Provinz Bozen muss der Wähler von den vorgeschriebenen 4 Jahren Wohnsitz in der Region mindestens 2 Jahre in unserer Provinz ansässig sein.
Jeder Bürger, der in die Wählerlisten der Gemeinde eingetragen ist, kann zu den vom Gesetz vorgesehenen Zwecken die diesbezügliche Bescheinigung beantragen und Einsicht in die Wählerlisten nehmen.
Wahlausweis
Mit dem Jahr 2001 ist der bisherige Wahlausweis, der dem Bürger anlässlich einer jeden Wahl ausgestellt worden ist, mit einem neuen Wahlausweis ersetzt worden. Im Gegensatz zur alten Wahlbescheinigung ist dieser neue Wahlausweis für rund 18 Wahlgänge gültig und muss deshalb aufbewahrt und bei den nächsten Wahlen wieder verwendet werden.
Grundsätzlich hat der neue Wahlausweis die gleiche Funktion wie der alte und muss bei den Wahlen gemeinsam mit einem Personalausweis im Sektionswahlamt vorgewiesen werden. Pro Wahlgang wird dann jeweils ein Abschnitt des Ausweises mit dem Datum der Wahl und dem Sektionsstempel versehen.
Der Wahlausweis wird jedem Wähler von amtswegen zugestellt. Bei Verlust des Wahlausweises, muss sich der Interessierte an seine Wohnsitzgemeinde wenden, welche ihm ein Duplikat ausstellt.
Bei Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Gemeinde, stellt die neue Wohnsitzgemeinde dem Wähler einen neuen Wahlausweis aus und zieht den alten Wahlausweis ein.
Bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde wird dem Wähler eine Etikette mit den entsprechenden Änderungen zugesandt, die er auf dem Wahlausweis anbringen muss.
Stimmzähler/Präsident
Anlässlich einer jeden Wahl werden für jede Wahlsektion ein Präsident und drei oder vier Stimmzähler ernannt.
Die Stimmzähler werden vom amtlich bestellten Wahlsachverständigen ausgelost.
Um in das „Verzeichnis der Stimmzähler“ eingetragen zu werden, muss ein entsprechender Antrag gestellt und innerhalb 30. November eines jeden Jahres vorgelegt werden.
Voraussetzungen für die Eintragung in das Stimmzähler-Verzeichnis sind:
- die Eintragung in die Wählerlisten der Gemeinde;
- das Abschlussdiplom der Mittelschule.
Die Ernennung der Wahlsektionspräsidenten wird vom Oberlandesgericht in Trient vorgenommen, welches auch ein Verzeichnis der möglichen Präsidenten führt, welches aufgrund von Mitteilungen des amtlich bestellten Wahlsachverständigen ajourniert wird.
Um in das „Verzeichnis der Wahlsektionsvorsitzende“ eingetragen zu werden, muss ein entsprechender Antrag gestellt und innerhalb 30. Oktober eines jeden Jahres vorgelegt werden.
Voraussetzungen für die Eintragung in das Verzeichnis der Wahlsektionsvorsitzende sind:
- die Eintragung in die Wählerlisten der Gemeinde;
- das Diplom einer fünfjährigen Oberschule;
Von der Funktion eines Stimmzählers bzw. Präsidenten ausgeschlossen sind jedoch Beamte des Innenministeriums, des Ministeriums für Post und Fernmeldewesen und des Ministeriums für Transportwesen, Angehörige der Streitkräfte, die im Dienste stehen, Landes-, Amts- und Vertrauensärzte, die Gemeindesekretäre und die Gemeindeangestellten, welche im Wahlamt arbeiten, sowie die für die Wahl aufgestellten Kandidaten.
Wahlsektionen:
In der Gemeinde Neumarkt gibt es vier Wahlsektionen:
Sektion |
Ort |
Männer |
Frauen |
Insgesamt |
1 |
Mittelschule in ital. Sprache, Schulplatz Nr. 6
|
586 |
653 |
1239 |
2 |
Mittelschule in ital. Sprache, Schulplatz Nr. 6
|
511 |
534 |
1045 |
3 |
Mittelschule in ital. Sprache, Schulplatz Nr. 6
|
523 |
544
|
1067 |
4 |
Mehrzweckshalle Laag, Giovanni-Prati-Platz Nr. 5
|
547
|
529 |
1076 |
Insgesamt |
|
2167 |
2260 |
4427 |
Stand: Dezember 2022