Bürgerschalter - Benutzung von Gemeindestrukturen

Worum handelt es sich?

Die Gemeinde verfügt in geräumigen und geeigneten Gebäuden über Räume, Anlagen und Ausstattungen, welche Körperschaften, Institutionen, Verbänden und Vereinen für Tätigkeiten, Initiativen und Veranstaltungen von künstlerischem, kulturellem, sozialem, erzieherischem, bildendem und freizeitlichem Belange offen stehen. Es sind die eigenen Benutzervorschriften zu befolgen, die jeder Antragsteller ausgehändigt erhält und zum Zeichen der Kenntnis gegenzeichnen muss. Weiters ist die vom Gemeindeausschuss festgelegte Benutzergebühr zu entrichten. Die Genehmigung erteilt der Leiter des zuständigen Dienstbereiches. Während der gesamten Benutzungszeit muss eine verantwortliche Person anwesend sein.

Termine und Fälligkeiten

Gesuche für Einzelnutzungen bis zu maximal 10 Benutzungen müssen mindestens 14 Tage vor dem ersten Nutzungstermin beim Schalter eintreffen.
Für längere Benutzungen muss das Ansuchen 30 Tage vorher vorliegen. Für die Mehrzweckturnhalle gilt zwecks Erstellung der Turnusse die jährliche Frist vom 1. September.
Der zugewiesene Stundenplan darf nicht ohne Genehmigung geändert werden.

Zu beachten!

An Feiertagen und festgesetzten Ferienfristen entfallen grundsätzlich alle Benutzungen.
Bei zeitgleichen Anfragen finden die vom Ausschuss festgesetzten Vorrangkriterien Anwendung.

Zuständig

Formulare

DEU