Wahlamt - Sonderöffnungszeiten für die mit der Hinterlegung der Kandidaturen verbundenen Obliegenheiten

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All jene Bürgerinnen und Bürger, welche ihre Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerlisten der Marktgemeinde Neumarkt brauchen, können sie bequem und jederzeit online abrufen: ANPR

Dazu muss man sich einfach nur mittels SPID, Elektronischer Identitätskarte oder aktivierter Bürgerkarte anmelden und die gewünschte Wahlbescheinigung (certificato elettorale) herunterladen.


Alternativ kann eine Email oder PEC mit einer schriftlichen Anfrage (KOPIE VOM AUSWEIS BEILEGEN!) gestellt werden:

Email meldeamt@gemeinde.neumarkt.bz.it 

PEC neumarkt.egna@legalmail.it


Ebenfalls kann man sich während der nachfolgenden Öffnungszeiten an das Wahlamt (persönlich oder telefonisch) wenden.

Öffnungszeiten Wahlamt (96 KB) - .PDF

24.04.2024

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