Bürgerschalter - Anschluss an die Gemeindeinfrastrukturen

Worum handelt es sich?

Die Gemeinde betreibt die Trink- und Löschwasserversorgung im genannten Gemeindegebiet. Das Trinkwasser darf nur für den Haushalt, die Viehwirtschaft und gewerbliche Tätigkeiten verwendet werden. Kühl- und Wärmegewinnungsanlagen sowie Schwimmbäder können gespeist werden, vorausgesetzt, dass sie mit geschlossenem Kreislauf versehen sind. Auch dürfen Gärten und kleine Grünflächen als Zubehörflächen von Gebäuden gegossen werden.
Die Trinkwasserversorgung wird mittels freiem Abfluss gewährleistet und am Entnahmepunkt von einem Zähler gemessen.
Jede Wasserentnahme ist zu messen, ausgenommen die Löschwasserversor-gungen für Übungen und im Notfall.
Die Gemeinde legt jährlich die Trink-wassertarife, welche nach Lieferart auf dem abgelesenen Verbrauch in Rechnung gestellt werden, fest.
Die Gemeinde sorgt auch für die Ableitung von Weiß- und Schmutzwasser mit Reinigung der Letzteren in einer biologischen Kläranlage. Die Anschlusspflicht besteht bei Abständen vom Kanal bis zu 200 m. Die ebenfalls jährlich festgelegten Abwassertarife werden, unabhängig von der abgeleiteten Menge, auf dem Verbrauch von Trinkwasser verrechnet, bei Korrekturkoeffizienten für bestimmte Verschmutzungen.
Für einen Neuanschluss an das Trinkwasser- oder Kanalisationsnetz und ebenso für den Austausch oder die Abänderung bestehender Anschlüsse, muss ein Ansuchen gestellt werden. Die zuständige Dienststelle prüft den Antrag sowie das Vorhandensein der Voraussetzungen und schließt die eigenen Verträge ab.

Termine und Fälligkeiten

Für die Vorlage der Ansuchen bestehen keine Fristen. Die Dienststelle nimmt die Überprüfung vor und teilt die Entscheidung dem Gesuchssteller binnen 30 Tagen ab Verfahrenseinleitung mit. Die Zustimmung enthält auch die Vorschriften und Zeiten für die Ausführung der Arbeiten.

     

Zu beachten!

Unterbrechungen der Wasserlieferung sind nur bei ordentlichen und außerordentlichen Wartungen und in unvorhersehbaren Fällen zulässig, bei Ankündigung nach den vorgesehenen Mitteilungsmethoden.
Jede Gebäudeeinheit kann nur einen Anschluss an das Trinkwasser- und Kanalisationsnetz erhalten.
Festgestellte Störfälle sind unverzüglich dem Gemeindedienst zu melden, der auch einen ständigen Bereitschaftsdienst eingerichtet hat.

Zuständig

Formulare

DEU