Beitragsansuchen für Vereine

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Anspruchsberechtigt sind Einrichtungen, Vereine und Gruppen, welche zum Wohle der örtlichen Gemeinschaft eine Tätigkeit in den Sachbereichen gesundheitliche und soziale Betreuung, Kultur, Erziehung und Bildung, Sport, Erholung und Freizeit, Zivilschutz, Umwelt- und Landschaftsschutz sowie in den Belangen des Kultes ausüben.
 
 Die Anträge um Gewährung von Beiträgen sind jeweils innerhalb 

31. Jänner 2024

einzureichen, laut Verordnung über die Gewährung von Beiträgen an Vereine.

Die Ansuchen müssen ausgefüllt, unterschrieben und mit der Stempelmarke versehen werden (für jene Vereine die NICHT stempelsteuerbefreit sind).
 Die Ansuchen können per Mail (info@gemeinde.neumarkt.bz.it) oder persönlich im Protokollamt abgegeben werden.

Für die Ansuchen wurden eigene Vordrucke vorbereitet, die im untenstehenden Link abgerufen werden können.
 
 Für weitere Auskünfte und Informationen steht das Generalsekretariat telefonisch unter der Nummer 0471 - 829010 oder unter 0471 - 829111 zur Verfügung.

Link auf Beitragsformular

Link auf Beitragsformular für außerordentliche Tätigkeiten/Anschaffungen

Link auf Verordnung über die Gewährung von Beiträgen an Vereine

08.01.2024

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