Bürgerschalter - Wohnsitzänderung

Worum handelt es sich:

Jede Adressenänderung, muss dem zuständigen Dienst gemeldet werden. Bei Änderungen innerhalb des Gemeindegebietes, müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • wurde das Wohnhaus neu errichtet, bzw. aus- oder umgebaut, so braucht es die Benutzungsgenehmigung, ausgestellt vom Gemeindebauamt;
  • bei Kauf bzw. Miete eines Wohnhauses oder Wohnung, die Meldung zur Überlassung von Gebäuden;
  • es muss auch der Führerschein und die Kennzeichen des Auto's bzw. Motorrades mitgebracht werden.

Termine und Fristen:

Jede Adressenänderung muss innerhalb von 20 Tagen gemeldet werden. Der zuständige Dienst wird das Verwaltungsverfahren einleiten, die gesetzlichen Bestimmungen feststellen, sowie die effektive Änderung des Wohnsitzes; innerhalb von 60 Tagen wird der Dienst die neue meldeamtliche Registrierung vornehmen. Gegen Ablehnung des Antrages, kann innerhalb von 30 Tagen, Beschwerde beim Regierungskommissariat eingelegt werden.

Zu beachten!

Ein dauerhafter Aufenthalt und das Bewohnen einer Wohnung wird von den Polizeiorganen kontrolliert.


Zuständig

Formulare

DEU