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Die Verordnung UE 679/2016 zum Thema des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie zum freien Datenverkehr, legt dem Verantwortlichen auf den betroffenen Personen die gegenständliche Information zu erteilen.Diese Verwaltung, die seit jeher auf die Vertraulichkeit, Genauigkeit, Verfügbarkeit und Sicherheit der personenbezogenen Daten achtet, erteilt folgende Informationen.
Zweck der Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der normalen Verwaltungstätigkeit zur Erfüllung sowohl institutioneller, administrativer und buchhalterischer Funktionen oder zu Zwecken, die eng mit der Ausübung von Rechten und Befugnissen, die den Bürgern und Verwaltern zustehen, verbunden sind, als auch mit nicht institutionellen Funktionen, erhoben und verarbeitet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, soweit sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen der Verarbeitung übertragen wurde.
Verarbeitung von besonderen Daten und/oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
Es kann vorkommen, dass diese Verwaltung bei der Erfüllung spezifischer institutioneller Aufgaben in den Besitz von Daten gelangt, die in der EU-Verordnung Nr. 679/2016 als "besonders" definiert, d.h. diejenigen, aus denen die rassische und ethnische Herkunft abgeleitet werden kann, oder religiöse Überzeugungen, politische Meinungen, die Mitgliedschaft in politischen Parteien, Gewerkschaften, Vereinigungen religiöser, philosophischer, politischer oder gewerkschaftlicher Natur, das Sexualleben sowie der Gesundheitsstand und/oder strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten. Die Verarbeitung dieser Kategorie von Daten zu institutionellen Zwecken bedarf keiner Zustimmung durch die betroffene Person. Falls diese Gemeinde diese Kategorien von Daten für nicht institutionelle Zwecke verarbeiten sollte, wird von der betroffenen Person eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt.
Die Daten werden in jedem Fall auch unter Einhaltung des Gesetzes 07. Juni 2000, Nr. 150 “Regelung der Informations- und der Mitteilungstätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen” verarbeitet.
Verarbeitungsmethoden
Die Daten werden mit informatischen Systemen und/oder in händischer Form verarbeitet, jedenfalls mittels geeigneter Verfahren, welche die Sicherheit und Vertraulichkeit und die Verfügbarkeit derselben gewährleisten.
Die Mitteilung der Daten
ist fakultativ.
Die fehlende Mitteilung der Daten
hat zur Folge, dass Gesetzespflichten missachtet werden und/oder dass diese Verwaltung daran gehindert wird, den von den betroffenen Personen eingereichten Anträgen zu entsprechen.
Die Daten können mitgeteilt werden
allen Rechtssubjekten (Ämtern, Körperschaften und Organen der öffentlichen Verwaltung, Betrieben oder Einrichtungen), welche im Sinne der Bestimmungen verpflichtet sind, diese zu kennen, oder diese kennen dürfen, sowie jenen Personen, die Inhaber des Aktenzugriffsrechtes oder des allgemeinen Bürgerzugangs sind. Im Falle von besonderen personenbezogenen Daten und/oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten erfolgt die Mitteilung an die in der Verordnung für die Verarbeitung von sensiblen und Gerichtsdaten (Maßnahme der Datenschutzbehörde vom 30.05.2005) angegebenen Rechtssubjekte und in den dort angeführten Formen.
Die Daten können
ausschließlich in dem von den Bestimmungen erlaubten Rahmen verbreitet.
Zeitliche Dauer der Datenverarbeitungen und der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Verarbeitungen laut vorliegender Information werden zeitlich nur so lange andauern wie unbedingt notwendig, um der Erfüllung der Verpflichtungen nachzukommen, die dem Verantwortlichen durch nationale und/oder staatenübergreifende Gesetze, sowie durch die Gesetze der Länder, in die die Daten gegebenenfalls übermittelt werden, auferlegt worden sind.
Rechte der betroffenen Personen
Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass die Artt. 15 bis 22 der EU-Verordnung den betroffenen Personen besondere Rechte verleihen. Insbesondere können die Betroffenen vom Verantwortlichen in Bezug auf die eigenen personenbezogenen Daten einfordern:
Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, Datenschutzbeauftragter
Der Verantwortliche der Datenverarbeitung ist diese Körperschaft, in der Person ihres gesetzlichen Vertreters pro tempore.
Auftragsverarbeiter der personenbezogenen Daten ist der Generalsekretär pro tempore.
Datenschutzbeauftragter ist RA Paolo Recla, erreichbar unter der E-Mail-Adresse: paolorecla.dpo@legalmail.it;
Gemeinde NeumarktRathausring 7, 39044 Neumarkt (BZ)Tel. 0471 829111Fax 0471 829100E-Mail: info@gemeinde.neumarkt.bz.itPec: neumarkt.egna@legalmail.it
Verantwortlich für die Bearbeitung von Beschwerden gemäß EU-Verordnung 2016/679 ist der Generalsekretär pro tempore.
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