Verordnung für die Zuweisung von gemeindeeigenen Altenwohnungen

Beschlossen vom Gemeinderat mit Maßnahme Nr. 59 vom 22.10.1998 und abgeändert vom Gemeinderat mit Maßnahme Nr. 51 vom 21.12.2017.

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Veröffentlichungsdatum

18.09.2012

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Mit der vorliegenden Ordnung bestimmt die Gemeindeverwaltung die Richtlinien für die Zuweisung der gemeindeeigenen Altenwohnungen.

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Veröffentlichungsdatum

18.09.2012

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Zuletzt aktualisiert: 09.09.2025, 16:14 Uhr

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