Verordnung betreffend Sponsorverträge

Vom Gemeinderat genehmigt mit Beschluss Nr. 21 vom 10.05.2012

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Veröffentlichungsdatum

12.06.2012

Beschreibung

Vorliegende Verordnung regelt, im Einklang mit den geltenden Gesetzesbestimmungen, die Bedingungen und das Verfahren für den Abschluss von Sponsorverträgen, mit dem Ziel der Gemeindeverwaltung, die Sponsorisierung
als innovative Form der Finanzierung der eigenen institutionellen Aufgaben zu begünstigen.

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Veröffentlichungsdatum

12.06.2012

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Zuletzt aktualisiert: 02.09.2025, 16:41 Uhr

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