Personaldienstordnung der Gemeinde Neumarkt

Beschlossen vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 69 vom 25.11.2015

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Die vorliegende Verordnung regelt das Dienstverhältnis zwischen der Gemeinde Neumarkt und seinem Personal, sowie die Aufnahme des Personals, die Unvereinbarkeit, Häufung von Ämtern und Aufträgen und das Disziplinarverfahren in der Gemeinde Neumarkt und zwar unter Berücksichtigung der Bestimmungen des D.P.Reg vom 1. Februar 2005, Nr. 2/L i.g.F. betreffend die Ordnung des Personals der Gemeinden der Autonomen Region Trentino Südtirol und den derzeit geltenden Bestimmungen der Kollektivverträge.

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10.03.2025

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Zuletzt aktualisiert: 09.10.2025, 11:01 Uhr

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