Gemeindeordnung über die Videoüberwachung

Dieser Verordnung regelt die Verwendung von Videoüberwachung im Gemeindegebiet Neumarkt, um die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.

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Veröffentlichungsdatum

06.03.2026

Beschreibung

Die Marktgemeinde Neumarkt nutzt Videoüberwachung, um öffentliche Sicherheit, Verkehrsfluss und Gemeindeeigentum zu schützen, dabei wird auf den Schutz der Privatsphäre geachtet. Die Kameras dürfen nur für bestimmte Zwecke eingesetzt werden, und die Aufnahmen werden in der Regel nur 7 Tage gespeichert. Bürgerinnen und Bürger müssen durch Schilder über die Überwachung informiert werden, und nur autorisierte Personen dürfen die Daten einsehen oder weitergeben.

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Veröffentlichungsdatum

06.03.2026

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Zuletzt aktualisiert: 06.03.2026, 11:10 Uhr

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