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Bürgerschalter - Meldung Überlassung von Gebäuden

Worum handelt es sich:

Wer ein Gebäude überlässt (Verkauf, Miete, Schenkung, usw.), auch nur einen Teil davon, in einem Zeitraum von über einen Monat, ist verpflichtet innerhalb von 48 Stunden ab Übergabe des Gebäudes, das Meldeblatt für die Bekanntgabe der Überlassung von Gebäuden abzugeben.

Zu beachten!

Das Meldeblatt muss folgende Daten enthalten:

  • die Personalien des Überlassers (Besitzer);
  • die Personalien des Übernehmers;
  • die genaue Lage (Adresse) des Gebäudes;
  • Datum und Grund der Übergabe
  • Verwendung des Gebäudes.

Zuständige Organisationsstruktur:

Bürgerdienste - (010707B)
Für weitere Informationen:
meldeamt@gemeinde.neumarkt.bz.it
Tel. 0471/829 040

Formulare