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Home > Bürgerschalter > Bauen und Wohnen > Meldung Überlassung von Gebäuden
Wer ein Gebäude überlässt (Verkauf, Miete, Schenkung, usw.), auch nur einen Teil davon, in einem Zeitraum von über einen Monat, ist verpflichtet innerhalb von 48 Stunden ab Übergabe des Gebäudes, das Meldeblatt für die Bekanntgabe der Überlassung von Gebäuden abzugeben.
Das Meldeblatt muss folgende Daten enthalten:
Bürgerdienste - (010707B) Für weitere Informationen: meldeamt@gemeinde.neumarkt.bz.itTel. 0471/829 040
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