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Achtung! Beim Bürgerschalter muss eine Kopie des über Internet ausgefüllten Gesuchs mit der Originalunterschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin abgegeben werden!
Die Benützungsgenehmigung muss nach Fertigstellung eines Bauvorhabens, für welches eine Baukonzession ausgestellt wurde, bei der Gemeinde angefordert werden. Erst nach Ausstellung der Benützungsgenehmigung kann das Gebäude bezogen werden.
Die Bauarbeiten müssen innerhalb von 3 Jahren ab Meldung des Baubeginns abgeschlossen sein. Sollten die Konzessionsabgaben nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist (50% bei Erlass der Konzession und 50% innerhalb 2 Jahre) entrichtet werden , so werden diese:
Je nach baulicher Maßnahme (Neubau, Umbau, Sanierung usw.) benötigt die Gemeinde unterschiedliche Unterlagen. Deshalb empfehlen wir, vor dem Ansuchen um die Benützungsgenehmigung den zuständigen Beamten bzw. die zuständige Beamtin zu kontaktieren. Diese/r informiert Sie ausführlich über die erforderlichen Dokumente. 2 Stempelmarken Sekretariatsgebühren € 5,16
Technische Dienste - (090105B) Für weitere Informationen: bauamt@gemeinde.neumarkt.bz.itTel. 0471/829 150 – 829 151
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