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Bürgerschalter - Bauermächtigung


Achtung! Beim Bürgerschalter muss eine Kopie des über Internet ausgefüllten Gesuchs mit der Originalunterschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin abgegeben werden!

Worum handelt es sich?

Eine Bauermächtigung ist für folgende nicht konzessionspflichtige Bauarbeiten erforderlich:

  1.  Aushub- u. Aufschüttungsarbeiten auf einer Fläche bis zu 1000 m² und einem Volumen bis 1000 m³
  2. Bodenverbesserungsarbeiten unter 1600m Meereshöhe, auf einer landwirtschaftlichen Fläche bis zu 5000m² und max.Geländerveränderung von 1,00m
  3. Erdbewegungsarbeiten für die unterirdische Verlegung von Leitungen ab 200 mm Durchmesser
  4. Geringfügige Eingriffe „Bagatelle“(lt. Art. 8 Abs. 1 bis – LG. 25.7.70 Nr. 12)
  5. Anbringung von Werbeschilder
  6. Anstrich von Gebäuden gelegen in Zone A – Historischen Zentrum
  7. Arbeiten zur außerordentlichen Instandhaltung, die keine Änderung der Zweckbestimmung mit sich bringen bei Gebäuden gelegen in Zone A – Historischen Zentrum.

Termine und Fristen

Zu beachten!

Das Gesuch um Bauermächtigung braucht nur vom Antragsteller selbst unterzeichnet werden.
2 Stempelmarken
Sekretariatsgebühren € 30,00 a) b) c) d)
Sekretariatsgebühren € 40,00 e) f) g)

Zuständige Organisationsstruktur:

Technische Dienste - (090107A)
Für weitere Informationen:
bauamt@gemeinde.neumarkt.bz.it
Tel. 0471/829 150 – 829 151

Formulare