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Achtung! Beim Bürgerschalter muss eine Kopie des über Internet ausgefüllten Gesuchs mit der Originalunterschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin abgegeben werden!
Eine Bauermächtigung ist für folgende nicht konzessionspflichtige Bauarbeiten erforderlich:
Das Gesuch um Bauermächtigung braucht nur vom Antragsteller selbst unterzeichnet werden. 2 Stempelmarken Sekretariatsgebühren € 30,00 a) b) c) d) Sekretariatsgebühren € 40,00 e) f) g)
Technische Dienste - (090107A) Für weitere Informationen: bauamt@gemeinde.neumarkt.bz.itTel. 0471/829 150 – 829 151
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