Sie befinden sich hier:

Home > Bürgerschalter > Bauen und Wohnen > Baukonzessionen

Bürgerschalter - Baukonzession

Achtung! Beim Bürgerschalter muss eine Kopie des über Internet ausgefüllten Gesuchs mit der Originalunterschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin abgegeben werden!

Worum handelt es sich?

Mit der Baukonzession wird der Antragsteller bzw. die Antragstellerin vom Bürgermeister ermächtigt, ein Bauvorhaben (Neubau, Sanierung, Erweiterung oder Abbruch zu verwirklichen bzw. die Zweckbestimmung eines Grundstückes oder eines bestehenden Gebäudes zu verändern.

Termine und Fristen

Baubeginn: Mit den Bauarbeiten muss innerhalb eines Jahres ab Ausstellung der Baukonzession begonnen werden. Andernfalls muss ein neuer Antrag auf Ausstellung einer Baukonzession vorgelegt werden.
Bauende: Die Bauarbeiten müssen innerhalb von drei Jahren ab Baubeginn fertiggestellt werden.
Vor Beginn der Bauarbeiten muss der Inhaber der Baukonzession das Bauamt über das voraussichtliche Datum für den Beginn der Arbeiten informieren und den Namen des Bauleiters und des Bauunternehmens mitteilen. An der Baustelle muss ein Schild mit den Informationen und Daten ausgehängt werden, die laut Gemeindebauordnung vorgeschrieben sind.

Zu beachten!

Die Baukonzession und die dazugehörigen Anlagen (Projekt) müssen vom Antragsteller und von einem ermächtigten Techniker (Architekt, Ingenieur, Geometer, Perito oder Agronom) unterzeichnet sein.

Zuständige Organisationsstruktur:

Technische Dienste - (090105A)
Für weitere Informationen:
bauamt@gemeinde.neumarkt.bz.it/
Tel. 0471/829 150 – 829 151

1. BAUGESUCH mit Stempelmarke
2. ANLAGE „Fragebogen“
3. TECHNISCHER BERICHT:
4. KOPIEN PROJEKT:

  1. Mappenauszug
  2. Lageplan Maßstab 1:200 oder 1:1500 (Siehe Fußnote)
  3. Erhebung des ist-Zustandes Maßstab 1:100 und 1:50 (Grundrisse, Schnitte und Ansichten)
  4. Gegenüberstellung
  5. Enstand
  6. Grundrisse Maßstab 1:100 (Maße, Zweckbestimmungen, Fensterflächen der Räumen, Angabe der Höhen im Dachgeschoss (m.1.50-m.2.40), Einrichtungsvorschlag, Einzeichnung der Kamine auf Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie Detailzeichnungen von eventuell geplanten Balkonen.
  7. Schnitte Maßstab 1:100
  8. Ansichten Maßstab 1:100
  9. Baudetails (Gauben o Lichtfenster im historischen Zentrum)

5. PHOTOS
6. BESEITIGUNG UND ÜBERWINDUNG VON ARCHITEKTONISCHEN BARRIEREN. Erklärung, technischer Bericht und Graphische Unterlagen laut DLH Nr. 54 vom 09.11.2009

7. EKLÄRUNG KLIMAHAUS – Laut D.L.H. 29.09.2004 Nr. 34
8. MACHBARKEITSTUDIE BRANDSCHUTZ – L.G. 18/92
9. URBANISTISCHE ANGABEN

  1. Zeichnerische und analythische Darstellung der Baumasse über und unter dem Bodenniveau
  2. Verbaubarkeitsindex
  3. Berechnung des gewogenen Mittelwertes der Höhen.
  4. Überbaute Fläche
  5. Freisichtindex
  6. Entfernung von den Grenzen und umliegenden Gebäuden
  7. Park- und Abstellplätze (Kubaturverhältnis)
  8. Grünflächen (Produktionszone)
  9. Belüftung der unterirdischen Stockwerke


10. GRUNDBUCHAUSZUG ( nicht älter als 6 Monate)

  1. oder Grundbuchsdekret
  2. oder Vertrag in Original und registriert beim Rergisteramt

Inhalt des Punktes 4. b) des Verzeichnis der UNTERLAGEN FÜR BAUKONZESSIONGESUCH

LAGEPLAN

  • Der Lageplan muss im Maßstab 1:200 und 1:500 aufgrund von Erhebungen zu er-stellen.

Es muss angegeben werden:

  • Die Nutzung der nicht überbauten Flächen des Grundstückes
  • Die Autoabstellplätze
  • Die Ein- und Zugänge
  • Die Lage und die Art der Anlagen für die Entsorgung der Regen- und Schwarz-wasser
  • Die fixen Bezugskoten
  • Die anliegenden Straßen und Grundstücke, die Höhenkoten, die Lage und die Dach-ausrichtung der umliegenden Gebäude sowie deren Zufahrten und die Einfriedungen.



 

Formulare