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Achtung! Beim Bürgerschalter muss eine Kopie des über Internet ausgefüllten Gesuchs mit der Originalunterschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin abgegeben werden!
Mit der Baukonzession wird der Antragsteller bzw. die Antragstellerin vom Bürgermeister ermächtigt, ein Bauvorhaben (Neubau, Sanierung, Erweiterung oder Abbruch zu verwirklichen bzw. die Zweckbestimmung eines Grundstückes oder eines bestehenden Gebäudes zu verändern.
Baubeginn: Mit den Bauarbeiten muss innerhalb eines Jahres ab Ausstellung der Baukonzession begonnen werden. Andernfalls muss ein neuer Antrag auf Ausstellung einer Baukonzession vorgelegt werden. Bauende: Die Bauarbeiten müssen innerhalb von drei Jahren ab Baubeginn fertiggestellt werden. Vor Beginn der Bauarbeiten muss der Inhaber der Baukonzession das Bauamt über das voraussichtliche Datum für den Beginn der Arbeiten informieren und den Namen des Bauleiters und des Bauunternehmens mitteilen. An der Baustelle muss ein Schild mit den Informationen und Daten ausgehängt werden, die laut Gemeindebauordnung vorgeschrieben sind.
Die Baukonzession und die dazugehörigen Anlagen (Projekt) müssen vom Antragsteller und von einem ermächtigten Techniker (Architekt, Ingenieur, Geometer, Perito oder Agronom) unterzeichnet sein.
Technische Dienste - (090105A) Für weitere Informationen: bauamt@gemeinde.neumarkt.bz.it/Tel. 0471/829 150 – 829 151 1. BAUGESUCH mit Stempelmarke 2. ANLAGE „Fragebogen“ 3. TECHNISCHER BERICHT: 4. KOPIEN PROJEKT:
5. PHOTOS 6. BESEITIGUNG UND ÜBERWINDUNG VON ARCHITEKTONISCHEN BARRIEREN. Erklärung, technischer Bericht und Graphische Unterlagen laut DLH Nr. 54 vom 09.11.2009
7. EKLÄRUNG KLIMAHAUS – Laut D.L.H. 29.09.2004 Nr. 34 8. MACHBARKEITSTUDIE BRANDSCHUTZ – L.G. 18/92 9. URBANISTISCHE ANGABEN
10. GRUNDBUCHAUSZUG ( nicht älter als 6 Monate)
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