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Für die Anbringung von Plakaten in öffentlichen Betrieben (Gasthäuser, Geschäfte usw.) oder Flächen ist die Gemeindeplakatierungsgebühr zu ent-richten. Die Plakate müssen vor der Anbringung mit dem Plakatierungsstempel versehen werden. Die Plakate können im Steueramt Zimmer 103 oder beim Bürgerschalter in Laag gestempelt werden. Die Gemeinde Neumarkt verfügt über fünf Anschlagtafeln und über 3 Litfasssäulen. Die Plakatierung an diesen Tafeln bzw. Säulen ist ausschließlich der Gemeindeverwaltung vorbehalten, wobei an den Litfasssäulen lediglich Veranstaltungen der örtlichen Vereine angebracht werden. Gebühren pro Plakat
Das freie Anschlagen an Toren, Eingängen und Schaufenstern ist untersagt. Die Gemeindepolizisten haben die Anweisung, widerrechtlich angebrachte Plakate abzunehmen und die vom Gesetz vorgesehenen Verwaltungsstrafen zu verhängen.
Einhebungsdienst - (100402A) Für weitere Informationen: steueramt@gemeinde.neumarkt.bz.itTel. 0471/829 175
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