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Bürgerschalter - Kaminkehrerbüchlein

Worum handelt es sich:

Jeder/e Gebäudeeigentümer/in, Mieter/in oder Hausverwalter/in ist verpflichtet, die Kehrobjekte regelmäßig von einem befähigten Kaminkehrunternehmen reinigen und überprüfen zu lassen.
Der von der Gemeinde bestellte Kaminkehrer ist das Unternehmen Günther Rella KG, mit Sitz in Tramin, Max-Valier-Strasse 18, Tel. 0471/863 169.
Es besteht die Möglichkeit ein anderes befähigtes Kaminkehrerunternehmen zu wählen. Der Wechsel muss vom/von Gebäudeeigentümer/in, Mieter/in oder Hausverwalter/in innerhalb von 60 Tagen ab der letzten Kehrung dem zuständigen Gemeindedienst und dem neuen bzw. bisherigen Unternehmen schriftlich mitgeteilt werden.

Termine und Fristen:

Feuerungsanlagen von öffentlichen und privaten Gebäuden, von Gebäuden, in denen eine Industrie-, Handwerks-, Handels-, Tourismus- oder Dienstleistungstätigkeit ausgeübt wird, sowie von Kasernen, sind wie folgt zu überprüfen und zu reinigen:

  • Betrieb mit festen Brennstoffen: dreimal im Jahr;
  • Betrieb mit flüssigen Brennstoffen: zweimal im Jahr;
  • Betrieb mit gasförmigen Brennstoffen: einmal im Jahr;
  • Abgasprüfungen: einmal alle zwei Jahre.

Zuständige Organisationsstruktur:

Bürgerdienste - (010705C)
Für weitere Informationen:
meldeamt@gemeinde.neumarkt.bz.it
Tel. 0471/829 040