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Home > Bürgerschalter > Bürgerdienste > Adressenänderungen
Jede Adressenänderung, muss dem zuständigen Dienst gemeldet werden. Bei Änderungen innerhalb des Gemeindegebietes, müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:
Jede Adressenänderung muss innerhalb von 20 Tagen gemeldet werden. Der zuständige Dienst wird das Verwaltungsverfahren einleiten, die gesetzlichen Bestimmungen feststellen, sowie die effektive Änderung des Wohnsitzes; innerhalb von 60 Tagen wird der Dienst die neue meldeamtliche Registrierung vornehmen. Gegen Ablehnung des Antrages, kann innerhalb von 30 Tagen, Beschwerde beim Regierungskommissariat eingelegt werden.
Ein dauerhafter Aufenthalt und das Bewohnen einer Wohnung wird von den Polizeiorganen kontrolliert.
Bürgerdienste - (010707A) Für weitere Informationen: meldeamt@gemeinde.neumarkt.bz.itTel. 0471/829 040
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