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Bürgerschalter - Kinderausweis

Worum handelt es sich?

Für Minderjährige bis zum 15. Lebensjahr kann ein Kinderausweis fürs Ausland beantragt werden.
Dazu werden, das beim Bürgerschalter erhältliche und ausgefüllte Gesuch um Zustimmungs- und Anvertrauungserklärung fürs Ausland, die Unterschrift der Eltern und 1 Lichtbild, benötigt.
Sämtliche Dokumente müssen in das Polizeikommissariat (Quästur) zwecks Anbringung des Gültigkeitsstempels gebracht werden

Termine und Fristen:

Gültigkeit: Der Kinderausweis ist für fünf Jahre und für folgende Staaten gültig: Österreich, Benelux, Dänemark, Kroatien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Lichtenstein, Malta, Fürstentum Monaco, Polen, Portugal, Slowakei, Großbritannien, Slowenien, Spanien, Schweiz, Tschechien.
Für Teilnehmer an Pauschalreisen auch: Tunesien und Türkei.

Zu beachten!

Voraussetzung für die Ausstellung des Kinderausweises ist der Wohnsitz in der Gemeinde Neumarkt!

Zuständige Organisationsstruktur:

Bürgerdienste - (010706B)
Für weitere Informationen:
meldeamt@gemeinde.neumarkt.bz.it
Tel. 0471/829 040