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Das Meldeamt stellt dem Bürger folgende Bescheinigungen aus:
Die Bescheinigungen des Meldeamtes unterliegen normalerweise der Stempelsteuer und werden daher mit einer Stempelmarke versehen. Für bestimmte im Stempelsteuergesetz vorgesehene Zwecke können die Bescheinigungen jedoch auf stempelfreiem Papier ausgestellt werden. Dies gilt unter anderem für Rentenansuchen, Ansuchen um Studienstipendien oder Befreiung von den Studiengebühren, Einschreibungen in Kindergärten, Schulen und Oberschulen, Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben, Anträge um Steuerrückerstattungen, Familienzulagen, Tätigkeit der gemeinnützigen Vereine usw. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass der Bürger im Umgang mit öffentlichen Verwaltungen und Betreibern von öffentlichen Diensten eine Selbsterklärung anstelle der Bescheinigungen abgeben kann. Diese ist nicht der Stempelsteuer unterworfen und ersetzt die Bescheinigung in jeder Hinsicht.
Bürgerdienste - (010705A) Für weitere Informationen: meldeamt@gemeinde.neumarkt.bz.itTel. 0471/829 040
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