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Der Bauleitplan der Gemeinde Neumarkt wurde mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 35 vom 27.07.1995 und mit Beschluss der Landesregierung Nr. 3536 vom 29.07.1996 genehmigt.
Der Bauleitplan gilt für unbestimmte Zeit. Nach Ablauf von 10 Jahren ab Inkrafttreten des Gemeindebauleitplanes hat der Gemeinderat mit Beschluss den Plan zu bestätigen oder, falls er ihn an die neuen Gegebenheiten anpassen will, zu überarbeiten.
Sollten neue Bedürfnisse eine Abänderung des Bauleitplanes erfordern, wird die Gemeinde diese durch folgende Verfahren vornehmen.
Flächenwidmungsplan des BLP Neumarkt im Format JPG (670 Kb) - Jahr 1996Flächenwidmungsplan des BLP Laag im Format JPG (508 Kb) - Jahr 1996Legende PDF-Datei (130Kb) Zum Download klicken Sie mit der rechten Maustaste wählen im Menu je nach Sprache Ihres Browsers den Eintrag "Ziel speichern unter ..." oder "Save Link as ..."
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